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 1. Sind Risiken mit einer Zertifizierung von Prozessen ausgeschlossen?

Vor einiger Zeit habe ich einen Beratungs- / Prüfungsauftrag abgearbeitet, indem  zertifizierte Distributions- und Entsorgungsprozessen auf mögliche Risiken untersucht werden sollten.

Allein das Vorhandensein einer Zertifizierung suggeriert dem Betrachter und damit dem Unternehmen / der Geschäftsführung, dass diese Prozesse “state of the art“ sind oder dem Stand der Technik, bzw. mindestens den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Meine Erfahrungen aus diesem Projekt sind, dass zertifizierte Prozesse nicht immer den o.g. Ansprüchen genügen, die ihnen von den Zertifizierungsgesellschaften zugedacht und unterstellt werden. Hier einige wesentliche Feststellungsbeispiele:

  • Nichtberücksichtigung relevanter externer Regelwerke
  • Nichtberücksichtigung wesentlicher Prozesse
  • Akzeptieren unterschiedlicher Texte zur Qualitätspolitik gleicher Tätigkeiten in der Gruppe
  • Akzeptieren von unvollständig beschriebenen Prozessen (nur Überschriften)
  • Keine Berücksichtigung von Kontrollpositionen für IKS oder RMS
  • Akzeptieren von nicht definierten und differenzierten Verantwortlichkeiten
  • Die Verantwortung für fast alle Prozesse liegt beim Geschäftsführer
  • Prozessdarstellung entsprechen nicht den Regeln und verleiten zu Fehldeutungen
  • Keine Berücksichtigung von offensichtlichen Effektivitäts- und Effizienzpotentialen
  • etc.

Es ist also, wie sie sehen, opportun, wenn sich die Interne (externe) Revision, speziell Technikrevision, mit den Zertifizierung und in- und externen Auditierungen beschäftigt um Risikopotentiale in zertifizierten Prozessen (ggf. auch bei Lieferantenaudits) zu erkennen, zu minimieren oder zu beseitigen. Die Interne (externe) Revision nimmt so ihre Aufgabe als Teil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems wahr und sorgt so auch für die Herstellung von Compliance.

Diese  Sachverhalte betreffen in den meisten Unternehmen wohl die Qualität, die zertifiziert ist nach DIN ISO EM 9000 ff, obwohl in Auftrag auch andere Zertifizierungen zu berücksichtigen waren. Die hier möglichen, diversen Risiken wirken sich letztlich auf das Rechnungswesen aus und fallen somit sehr wohl in den Betrachtungshorizont von u.a. SOX und BilMoG, somit den Prüfungen entsprechend COSO, usw..

3. Transparency International (TI) veröffentlicht weltweite Umfrage zur Korruption

Das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber Unternehmen wächst. Im Allgemeinen werden die Bemühungen von Regierungen zur Korruptions-bekämpfung als ineffektiv, und Parteien, Parlamente und die Verwaltung als besonders koruppt angesehen!!!

Besonders die Auswirkungen von Korruption auf die Armen der Welt werden durch die Wirtschaftskrise verschärft, hat TI festgestellt.

 Das Korruptionsbarometer (Global Corruption Barometer), das zum sechsten Mal erscheint, basiert auf der „Voice of the People“-Umfrage von Gallup International. Es spiegelt die Antworten von 73.132 Personen in 69 Ländern wider, die von Oktober 2008 bis Februar 2009 befragt worden sind. Die Befragten wurden zu ihren rfahrungen mit Schmiergeldern, ihrer Wahrnehmung zur Verbreitung von Korruption, ihren Ansichten zur Integrität in der Privatwirtschaft und ihrer Bewertung der Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung befragt.

Unternehmen zahlen Bestechungsgelder, um Gesetzgebung und Regulierung zu beeinflussen. Diese Auffassung teilt mehr als die Hälfte der Befragten, die an der weltweiten Meinungsum- frage für das Korruptionsbarometer 2009 teilgenommen haben. Das Korruptionsbarometer, das Transparency International heute veröffentlicht, zeigt auch, dass ebenso viele Menschen bereit wären, für Produkte von korruptionsfreien Firmen mehr zu zahlen.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International: „Die Finanzmarktkrise hat die Öffentlichkeit ernüchtert; schwache Regulierungen und fehlende unternehmerische Verantwort-lichkeit haben die Krise ausgelöst. Aber die Menschen sind bereit, saubere Geschäfte aktiv zu unterstützen. Jetzt ist es Aufgabe der Unternehmen, ihre Antikorruptionspolitik zu stärken und transparenter über ihre Beziehungen, auch finanziell, zu berichten.“        (Aus Pressekonferen in Wien vom 06.06.2009)

4. Für die Einrichtung von Compliance-Systemen kann es Fördermittel geben

Sollten sie in Erwägung ziehen, ein Revisions-, Compliance- oder Risikomanagement-System in Ihrem Unternehmen zu installieren / einzuführen, besteht ggf. die Möglichkeit für Teile der dabei entstehenden Kosten Fördermittel zu erhalten. Gefördert werden bei solchen organisationsrelevanten Projekten u.a. die Beratungskosten in Zuge der Planung und Einführung. Die Höhe der Förderungen ist i.d.R. abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem sich der Sitz des Unternehmens befindet, das die Mittel beantragt und kann bis zu 50 % der entstandenen Kosten betragen. Fragen Sie uns, wir helfen ihnen gerne, die Förderfähigkeit ihres Revisions-, Compliance- oder Risikomanagent-Vorhabens und die mögliche Förderhöhe zu prüfen.

5. Wer oder Was sind Amtsträger?

Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, oder in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht, oder sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung – ungeachtet der gewählten Organisationsform (z.B. GmbH) – wahrzunehmen.

Amtsträger sind unter anderem:
alle Mitarbeiter von Stellen der öffentlichen Verwaltung 

  • Justiz (u.a. Richter, Staatsanwaltschaft)
  • Militär/Wehrbeauftragte
  • Träger öffentlicher Ämter, wie z.B. Notare, Bundesminister, Landesminister
  • Angestellte von öffentlichen internationalen Organisationen (UN, Weltbank, EU)
  • Angestellte von Unternehmen im staatlichen Besitz (z.B. die KfW) oder die eine Tätigkeit auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen (z.B. Energie- und Müllentsorger, sozialer Wohnungsbau, Gesundheitswesen, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute)


Amtsträger können auch sein: 

  • politische Wahlbeamte (etwa Beigeordnete)
  • ggf. auch kommunale Mandatsträger (grundsätzlich keine Amtsträger, es sei denn, der Mandatsträger wird mit konkreten Verwaltungsfunktionen auf Gemeindeebene betraut)
  • für Abgeordnete des Bundestages und der Landtage besteht eine Sonderregelung, Strafbarkeit nach § 108e StGB
  • Beliehene, z.B. Prüfingenieure

 

Beachten Sie bitte beispielhaft:     Auch der Bauingenieur, der im Auftrag einer staatlichen Stelle tätig ist, wird im Rahmen dieser Tätigkeit als Amtsträger betrachtet.


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