Risikomanagement

Nach § 289 Abs. 1 HGB hat die Unternehmensführung bei der Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft auch auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen. Ebenso ist der Abschlussprüfer nach § 317 Abs. 2 und Abs. 4 HGB verpflichtet, beides gutachterlich zu prüfen. Risikomanagement ist auch ein feste Bestandteil modernen Projektmanagements, das vom der FRICKE UNTERNEHMENSBERATUNG angeboten wird, auch in Verbindung mit Vertrags- und Claimmanagement.

Auf europäischer Ebene – mit der 8. EU-Modernisierungsrichtlinie – haben sich alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet für Unternehmen eine Risiko-Berichterstattungspflicht in ihr nationales Bilanzrecht aufzunehmen. In Deutschland ist das seit Sept. 2009 durch das BilMoG (BilanzModernisierungsGesetz) gesetzlich geregelt. Hiermit werden die Intentionen des KonTrG (Gesetzt zur Kontrolle und Transparenz) weiter vertieft.

Untersuchungen von Unternehmenspleiten oder Beinahepleiten in der jüngeren Vergangenheit haben in vielen Fällen gezeigt, dass Risiken nicht rechtzeitig erkannt oder die Frühwarnindikatoren ignoriert wurden. Iin manchen Fällen wurde versucht das Thema einfach auszusitzen. Reagiert wurde erst, als die Katastrophe nicht mehr zu übersehen war oder da war. Wie die Untersuchungen gezeigt haben, greifen nur wenige Unternehmen zur Einschätzung ihres Risikopotentials auf Frühwarnindikatoren zurück. 

Bei der FRICKE UNTERNEHMENSBERATUNG werden Sie zum Thema Risikomanagement unter Berücksichtigung ISO DIS 31000 / ONR 49001, ISMS ISO 27005 oder ISO 14971 beraten. Die Basis resultiert aus der ISO 31000:

  • Risikobereiche entsprechend aktuelle Situation
  • Risikoidentifikation nach Indikatoren
  • Risikovalidierung
  • Risikogegenmaßnahmen
  • Risikomonitoring